Wer zahlt, wie viel und wer entscheidet darüber? 41 Städte im Vergleich, mit den Erhöhungen für 2027, Fristen, Befreiungen und ehrlichen Lücken.

rgendwann zwischen Weihnachten und Januar liegt er im Briefkasten: der Bescheid vom Steueramt, mit einem Betrag, über den niemand mit dir verhandelt hat. Wer 2027 einen Hund aufnimmt, umzieht oder einfach wissen will, was im nächsten Jahr auf die Haushaltskasse zukommt, fragt sich ab jetzt zu Recht, was die Hundesteuer kostet. Die Antwort hängt an der Postleitzahl. Deshalb haben wir für 41 Städte in die Satzungen und auf die Stadtseiten geschaut.
Der letzte Satz im Kasten ist uns wichtig: Wir erfinden und schätzen keine Zahlen für 2027. Was beschlossen oder amtlich angekündigt ist, nennen wir mit Quelle. Was wir nicht finden konnten, heißt "nicht belegt". Das ist ein Nicht-Fund und kein Beweis, dass sich nichts ändert: Haushaltsberatungen laufen oft bis in den Dezember, und wir haben nicht jedes Ratsinformationssystem durchsucht.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Statistische Bundesamt beschreibt es so: Jede Gemeinde bestimmt Höhe und Aufbau selbst. Die Grundlage liegt im Grundgesetz (Art. 105 Abs. 2a), das den Ländern die Gesetzgebung über örtliche Aufwandsteuern überlässt; die Gemeinden setzen sie dann auf Basis des Kommunalabgabengesetzes ihres Landes per Satzung um. Berlin, Hamburg und Bremen sind als Stadtstaaten Sonderfälle und regeln sie über ein eigenes Hundesteuergesetz.
Das kommt zusammen. Laut Statistischem Bundesamt nahmen die Gemeinden 2024 rund 430 Millionen Euro mit der Hundesteuer ein, 2023 waren es 421 Millionen. Eine bundesweit einheitliche Spanne für den ersten Hund haben wir nicht belegt gefunden. In Nordrhein-Westfalen zeigt der Bund der Steuerzahler für 2026, wie weit es auseinanderliegen kann: von 24,60 Euro in Verl bis 180 Euro in Hagen, und alle 396 Kommunen erheben die Steuer.
Gibt es Bundesländer ohne Hundesteuer? Ein Land, das sie landesweit abgeschafft hätte, haben wir nicht gefunden. Es bleibt Sache der Gemeinde. Einzelne Orte verzichten: Siedenbrünzow in Mecklenburg-Vorpommern hat sie abgeschafft, weil ihr der Verwaltungsaufwand zu hoch war. Laut kommunal.de (2020) dürfen Baden-Württemberg und das Saarland die Steuer nicht komplett abschaffen; einen Primärbeleg im Gesetzestext haben wir dafür nicht geprüft. Eine vollständige Liste steuerfreier Gemeinden gibt es unseres Wissens nicht.
Drei der 41 Städte haben für 2027 etwas auf dem Tisch. Bei den beiden ersten ist die Quelle die Stadt selbst.
| Stadt | 2026 | 2027 | Stand und Quelle |
|---|---|---|---|
| Nürnberg | 132 € erster Hund | 144 € erster Hund, 168 € jeder weitere Hund im Haushalt; mehr Assistenzhunde befreit | Stadtrat beschlossen, Stadtseite und Pressemitteilung vom 17.06.2026 |
| München | 100 € je Hund, Kampfhund 800 € | 144 € je Hund, Kampfhund 1.200 €, Fälligkeit zum 1. April | Satzungstext der Stadt mit Änderung vom 12.08.2026; Vorlage Finanzausschuss 28.07.2026 |
| Hamburg | 90 € je Hund, gefährlicher Hund 600 € | 120 € geplant, dazu drei Jahre Befreiung für ungefährliche Tierheimhunde | Senatsentwurf, Pressemitteilung der Finanzbehörde 02.01.2026; Beschluss der Bürgerschaft zur Erhöhung nicht belegt |
Bei Hamburg bitten wir um Vorsicht. Die Finanzbehörde nennt die Erhöhung auf 120 Euro zum 1. Januar 2027 als geplant. Das im Juni 2026 verkündete Hundesteuergesetz (Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 21) nennt in der von uns gelesenen Fassung noch 90 Euro, und die Serviceseite der Stadt (aktualisiert am 28.10.2026) ebenfalls. Ob die Bürgerschaft die Erhöhung beschlossen hat, konnten wir nicht belegen. Bei München steht in unserer Quelle "ab 2027" ohne ausdrückliches Inkrafttretensdatum der Änderung.
Auch kleinere Orte ziehen an. Laut Lokalpresse sollen Füssen (110 statt 90 Euro), Wesseling (120 statt 78 Euro) und Selb (50 statt 40 Euro) 2027 erhöhen; diese Fälle haben wir nicht an der Satzung geprüft. Eine Erhöhung zum 1. Januar 2026 gab es dagegen schon in Stuttgart (108 auf 144 Euro), Köln (156 auf 174 Euro), Heidelberg (108 auf 144 Euro) und Leipzig (96 und 192 auf einheitlich 150 Euro). Wer in einer dieser Städte lebt, sieht 2027 also voraussichtlich keine neue Zahl, aber die höhere von 2026.
Wie findest du heraus, ob deine Gemeinde 2027 erhöht? Suche nach "Hundesteuersatzung" plus Ortsnamen, dann findest du die Satzung im Ortsrecht der Gemeinde. Ob eine Änderung ansteht, steht in den Haushaltsberatungen und Ratsvorlagen, die die meisten Gemeinden öffentlich bereitstellen.
Alle Beträge sind Euro pro Jahr und stehen so in der Satzung oder auf der Stadtseite, die in der letzten Spalte verlinkt ist. Städte mit Link haben einen eigenen Souldog-Stadtführer. Die Spalte "2027" zeigt belegte Änderungen; "keine bekannt" heißt: Stand 2026, für 2027 keine Änderung bekannt (Stand Oktober 2026). Ein Stern markiert Werte, die wir nur indirekt lesen konnten (siehe Methodik unten).
| Stadt | Ersthund pro Jahr | Zweithund (je Hund) | Listenhund | 2027 | Quelle und Stand |
|---|---|---|---|---|---|
| Aachen | 120 € | 144 € | 720 € | keine bekannt | Satzung, in Kraft 01.01.2024 |
| Augsburg | 84 € | 120 € | 840 € | keine bekannt | Satzung, geändert 02.06.2022 |
| Berlin | 120 € | 180 € | kein Sondersatz | keine bekannt | Senatsseite, abgerufen 30.10.2026 |
| Bielefeld | 144 € | 156 € | kein Sondersatz | keine bekannt | Satzung, gültig ab 01.01.2024 |
| Bochum | 168 € | 192 € | kein Sondersatz | keine bekannt | Satzung, geändert 22.10.2024 |
| Bonn* | 162 € | 210 € | 840 € (zwei Hunde: je 1.140) | keine bekannt | Stadtseite, nur indirekt gelesen |
| Braunschweig | 120 € | 204 € | 600 € (weiterer: 756) | keine bekannt | Satzung, Fassung 29.09.2020 |
| Bremen | 150 € | 150 € | nicht belegt | keine bekannt | Serviceseite, abgerufen 30.10.2026 |
| Dortmund | 156 € | 204 € | 468 € (312 nach Verhaltensprüfung) | keine bekannt | Satzung, rückwirkend ab 01.01.2023 |
| Dresden | 108 € | 144 € | kein Sondersatz | keine bekannt | Stadtseite, Stand 12.12.2025 |
| Duisburg | 132 € | 168 € | kein Sondersatz | keine bekannt | Satzung, Fassung 01.10.2025 |
| Düsseldorf | 96 € | 150 € | 600 € (bei einem Hund) | keine bekannt | Stadtseite, ohne Datum, abgerufen 30.10.2026 |
| Essen | 156 € | 216 € | 852 € | keine bekannt | Stadtseite, ohne Datum, abgerufen 30.10.2026 |
| Frankfurt am Main* | 102 € | 102 € | 900 € (225 mit Begleithundeprüfung) | keine bekannt | Stadtseite, nur als Suchtreffer-Auszug gelesen |
| Freiburg im Breisgau | 120 € | 240 € | kein Sondersatz | keine bekannt | Stadtseite; Satzung, Fassung 09.05.2023 |
| Göttingen | 132 € | 240 € | 744 € (nur Hunde, die ab 01.07.2025 neu gemeldet wurden) | keine bekannt | Stadtseite, Satzung in Kraft 01.07.2025 |
| Halle (Saale) | 120 € | 180 € | 720 € | keine bekannt | Satzung, in Kraft 01.01.2026 |
| Hamburg | 90 € | 90 € (kein Staffelsatz belegt) | 600 € | 120 € geplant (Senatsentwurf), Beschluss nicht belegt | Serviceseite, aktualisiert 28.10.2026 |
| Hannover | 150 € | 276 € | 720 € | keine bekannt | Stadtseite; Satzung, Änderung 30.11.2023 |
| Heidelberg | 144 € | 288 € | 600 € | keine bekannt | Pressemitteilung, Beschluss 08.10.2025, ab 01.01.2026 |
| Karlsruhe | 144 € | 144 € | kein Sondersatz | keine bekannt | Satzung, Stand 01.01.2026 |
| Kassel | 90 € | 120 € | kein Sondersatz | keine bekannt | Satzung, Fassung 2007 |
| Kiel | 150 € | 225 € | kein Sondersatz | keine bekannt | Satzung, in Kraft 01.01.2025 |
| Köln | 174 € | 174 € | kein Sondersatz | keine bekannt | Satzung, gilt ab 01.01.2026 |
| Konstanz | 120 € | 240 € | 900 € (jeder weitere: 1.500) | keine bekannt | Satzung, in Kraft 01.01.2022 |
| Leipzig | 150 € (mit Mikrochip 120 bis einschließlich 2029) | 150 € | kein Sondersatz | keine bekannt | Satzung, in Kraft 01.01.2026 |
| Magdeburg | 114 € | 114 € | kein Sondersatz | keine bekannt | Satzung, gültig seit August 2024 |
| Mannheim | 144 € | 288 € | 744 € | keine bekannt | Satzung, in Kraft 01.01.2026 |
| Mönchengladbach | 138 € | 165,60 € (bei zwei Hunden) | 720 € (zwei Hunde: je 960) | keine bekannt | Serviceseite, ohne Datum, abgerufen 30.10.2026 |
| München | 100 € | 100 € (gleicher Satz) | 800 € | 144 € je Hund, Listenhund 1.200 € (laut Satzungsseite) | Satzung, Stand 2026; Änderung vom 12.08.2026 |
| Münster | 120 € | 132 € (bei zwei Hunden) | 750 € | keine bekannt | Satzung, Fassung 12.12.2025 |
| Nürnberg | 132 € | nicht belegt (ab 2027: 168) | 264 € oder 1.056 € | 144 € erster Hund, 168 € jeder weitere (Stadtrat beschlossen) | Stadtseite, abgerufen 30.10.2026 |
| Oldenburg (Oldb) | 108 € | 132 € | nicht belegt | keine bekannt | Lesefassung der Satzung, Stand 19.12.2011 |
| Osnabrück | 120 € | 162 € | 720 € | keine bekannt | Satzung, ab 01.01.2025 |
| Potsdam | 108 € | 144 € | 648 € | keine bekannt | Satzung, Lesefassung 2020 |
| Rostock | 108 € | 144 € | 1.000 € | keine bekannt | Satzung, Änderung 23.05.2024 |
| Stuttgart | 144 € | 288 € | 816 € | keine bekannt | Satzung, in Kraft 01.01.2026 |
| Trier | 120 € | 168 € | nicht belegt | keine bekannt | Satzung, Fassung 07.11.2018 |
| Wiesbaden | 180 € | 180 € | kein Sondersatz | keine bekannt | Satzung, in Kraft 01.01.2023 |
| Würzburg | 100 € | 100 € | 400 € | keine bekannt | Satzung, geändert 08.10.2021 |
| Wuppertal | 160 € (nur bei einem Hund) | 288 € (je Hund bei zwei oder mehr) | 1.000 € | keine bekannt | Satzung, gültig ab 01.01.2023 |
"Kein Sondersatz" heißt: Die gelesene Satzung nennt keinen eigenen, höheren Satz für Listenhunde. Das schließt andere Regeln nicht aus, etwa eine Haltungserlaubnis über das Ordnungsamt. "Nicht belegt" heißt, dass wir den Wert in den abrufbaren Quellen nicht gefunden haben.
Die Tabelle zeigt drei Modelle. Viele Städte verlangen für jeden weiteren Hund mehr, teils deutlich: In Stuttgart, Mannheim, Heidelberg, Hannover, Konstanz und Freiburg liegt der Satz ab dem zweiten Hund bei 240 bis 288 Euro. Andere erheben für jeden Hund denselben Betrag, zum Beispiel Köln (174 Euro), Wiesbaden (180 Euro), Leipzig (150 Euro), Karlsruhe (144 Euro) und München (100 Euro). Münchens Sitzungsvorlage hält ausdrücklich fest, dass die Stadt Zweithunde nicht höher besteuert.
In Wuppertal gilt der Satz von 160 Euro nur, wenn du genau einen Hund hältst; bei zwei Hunden zahlst du für jeden 288 Euro. Auch Münster und Mönchengladbach staffeln noch einmal ab drei Hunden.
Bei Listenhunden schwanken die Beträge am stärksten. Wo ein eigener Satz in der Satzung steht, reicht er in unserer Auswahl von 400 Euro (Würzburg) über rund 600 bis 900 Euro in vielen Städten bis zu 1.000 Euro (Rostock, Wuppertal); Nürnberg nennt je nach Paragraf 264 oder 1.056 Euro. München will den Satz 2027 auf 1.200 Euro anheben. Mehrere Städte nennen gar keinen Sondersatz, darunter Berlin, Köln und Karlsruhe.
Ob dein Hund als "Listenhund" gilt, bestimmt nicht die Steuerstelle, sondern das jeweilige Landesrecht oder eine Verordnung der Gemeinde. Manche Städte senken den Satz nach bestandener Prüfung: Dortmund auf 312 statt 468 Euro nach einer Verhaltensprüfung, Frankfurt auf 225 statt 900 Euro mit Begleithundeprüfung (Frankfurt nur indirekt belegt). Nach Größe oder Gewicht staffelt der Normalsatz nicht; Bremen schreibt das auf der Serviceseite sogar ausdrücklich.
Die Anmeldung ist Pflicht, und die Frist legt die Satzung fest. Die gelesenen Satzungen liegen zwischen einer Woche und einem Monat nach Aufnahme des Hundes:
Eine bundesweit "typische" Frist von 14 Tagen lässt sich daraus also nicht ableiten; sieh in deiner Satzung nach. Bei Welpen beginnt die Steuerpflicht meist mit dem vollendeten dritten Lebensmonat, in München, Augsburg, Würzburg und Nürnberg erst nach dem vierten Lebensmonat. Berlin und Hamburg verbinden die steuerliche Anmeldung mit dem Hunderegister: Wer dort registriert, gilt zugleich als angemeldet. In Niedersachsen (zum Beispiel Göttingen und Hannover) kommt zur Steuer die Registrierung im Hunderegister des Landes hinzu.
Angemeldet wird bei der Stadtkasse oder dem Steueramt; manche Städte bieten es online an, Berlin und Bremen etwa über ELSTER. Verlangt wird in der Regel die Rasse, mancherorts auch die Chipnummer; Göttingen fragt zusätzlich nach Impfpass, Versicherungsnachweis und Sachkundenachweis.
Beim Abmelden gelten ähnliche Fristen wie bei der Anmeldung, meist ein bis vier Wochen. Die Steuerpflicht endet je nach Satzung mit dem Tag oder dem Ablauf des Monats, in dem du den Hund nicht mehr hältst. Zieht ihr in eine andere Stadt, endet die Pflicht am alten Wohnort mit dem Wegzug, und am neuen Wohnort musst du den Hund innerhalb der dortigen Frist anmelden. Das Abmelden lohnt sich: In Kiel endet die Steuerpflicht bei verspäteter Abmeldung ohne Nachweis erst mit Ablauf des Vormonats nach Eingang. Eine allgemeine Regel gegen doppelte Zahlung bei Haltung in mehreren Gemeinden haben wir nur in einer Beispielsatzung aus Baden-Württemberg belegt (Dettingen: Die Gemeinde der Hauptwohnung ist steuerberechtigt).
Die klassische Steuermarke wird an vielen Orten abgeschafft. Berlin gibt seit 2024 keine mehr aus, Magdeburg verlangt seit Juli 2024 keine Marke, Bielefeld verlangt statt der Marke einen Nachweis über die Anmeldung, Essen nutzt seit Januar 2026 einen QR-Code im Bescheid, und Leipzig lässt die alten Registriermarken zum 31.12.2026 auslaufen. Daneben gibt es Städte wie Aachen, Braunschweig, Köln oder Stuttgart, in denen die Marke weiter außerhalb der Wohnung sichtbar getragen werden muss.
Befreiungen und Ermäßigungen gibt es fast nie automatisch, sondern nur auf Antrag und oft mit Frist. Die häufigsten Gruppen laut den gelesenen Satzungen:
Tierheimhunde sind besonders unterschiedlich geregelt. Der Überblick zeigt, wie stark sich die Dauer der Befreiung unterscheidet:
| Stadt | Befreiung für Hunde aus dem Tierheim |
|---|---|
| Berlin | fünf Jahre |
| Kiel | 48 Monate laut Satzung (die Stadtseite nennt noch 24 Monate) |
| Magdeburg | drei Jahre |
| Essen | 36 Monate |
| Aachen und Köln | 24 Monate; ab acht Jahren bei Übernahme bis zum Lebensende |
| Duisburg | 24 Monate (erstmals aufgenommener Hund aus dem städtischen Tierheim) |
| München | nach einem Jahr Haltung auf Antrag zwei Jahre (für ab 1.1.2024 übernommene Hunde) |
| Bochum, Braunschweig, Düsseldorf, Mönchengladbach, Münster, Wuppertal | 12 Monate |
| Freiburg und Mannheim | unbefristet (Freiburg nach einem Jahr Haltedauer) |
| Leipzig | sechs Monate |
| Hamburg | drei Jahre geplant ab 2027 (Senatsentwurf) |
Meist gilt die Befreiung nur für Hunde aus dem Tierheim der jeweiligen Stadt, nur beim ersten Hund und nicht für Listenhunde. Auslandshunde aus dem Tierschutz bekommen keine automatische Befreiung; eine Sonderregel haben wir nirgends belegt gefunden.
Wer seinen Hund nicht anmeldet und dadurch Steuer verkürzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Höhe regelt das Kommunalabgabengesetz des Landes, nicht die Stadt. Belegt haben wir diese Rahmen: In Bayern bis zu 5.000 Euro (Art. 16 BayKAG); in Köln, Potsdam, Rostock und Trier bis zu 5.000 Euro nach Satzung; in Göttingen, Halle, Osnabrück, Leipzig und Dresden bis zu 10.000 Euro nach Satzung. Das sind Obergrenzen, keine üblichen Beträge. Für viele andere Städte nennt die Satzung keine Zahl, und dann schreiben wir "nicht belegt". Aachen erhebt außerdem einen Zuschlag von 10 Prozent der Steuer bei verspäteter Anmeldung.
Kontrollen kommen vor. Essen hat im Sommer 2026 eine Kontrollaktion mit vier Wochen Nachmeldefrist gemacht. In Hamburg wird die Steuer aus der Anmeldung im Hunderegister automatisch erfasst.
Für den privaten Familienhund in der Regel nicht. Die Hundesteuer ist weder Werbungskosten noch Sonderausgabe. Anders kann es aussehen, wenn du den Hund beruflich hältst, etwa zur Bewachung eines Betriebs; dann entscheiden Finanzamt oder Steuerberatung im Einzelfall.
Rechne mit dem Satz deiner Stadt aus der Tabelle und schau im Dezember in die Ratsbeschlüsse. Auch Anmeldung, Abmeldung und Umzugsfristen solltest du im Blick behalten. Die Steuer ist nur ein Teil dessen, was ein Hund im Jahr kostet, aber sie ist der Teil, über den du am wenigsten verhandeln kannst.
Souldog zeigt dir hundefreundliche Orte, vom Café bis zur Hundewiese. Wie sich die Regeln für Leine, Bus und Bahn von Stadt zu Stadt unterscheiden, steht im Städtevergleich Hunderegeln 2026. Und wenn du wissen willst, was dich vor Ort erwartet, findest du im Verzeichnis der hundefreundlichen Orte Ausflugsziele, die auch ohne Steuerbescheid gute Laune machen.
Die Werte stammen aus Satzungen und offiziellen Stadtseiten, abgerufen am 30.10.2026. Zwei Einträge konnten wir nur indirekt lesen, weil die Seiten den Abruf blockierten: Bonn und Frankfurt (mit Stern markiert). Prüfe sie vor einer Entscheidung auf der Stadtseite. Bei Oldenburg (Lesefassung von 2011), Trier (Fassung von 2018), Potsdam (2020), Würzburg (2021) und Kassel (2007) war keine neuere Fassung abrufbar; die Beträge decken sich mit den Stadtseiten, sofern diese lesbar waren. Dresdens Satzung im Netz stammt von 2006, die Stadtseite (Stand 12.12.2025) bestätigt die Sätze. Nürnbergs Satzungstext war nicht abrufbar; wir nutzen die Stadtseite. Rechner und Ratgeber Dritter haben wir nicht als Quelle verwendet, weil sie teils veraltete Werte nennen.