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Hundesteuer 2027: Was kostet dein Hund in 41 Städten?

Wer zahlt, wie viel und wer entscheidet darüber? 41 Städte im Vergleich, mit den Erhöhungen für 2027, Fristen, Befreiungen und ehrlichen Lücken.

Frau in Alltagskleidung arbeitet am Laptop und hält einen Morkie-Hund im Arm, Hund anmelden und Hundesteuer
Foto von Sarah Chai auf Pexels
RECHT UND KOSTEN

rgendwann zwischen Weihnachten und Januar liegt er im Briefkasten: der Bescheid vom Steueramt, mit einem Betrag, über den niemand mit dir verhandelt hat. Wer 2027 einen Hund aufnimmt, umzieht oder einfach wissen will, was im nächsten Jahr auf die Haushaltskasse zukommt, fragt sich ab jetzt zu Recht, was die Hundesteuer kostet. Die Antwort hängt an der Postleitzahl. Deshalb haben wir für 41 Städte in die Satzungen und auf die Stadtseiten geschaut.

Kurz gesagt: Wer zahlt Hundesteuer, wie viel, und wer legt sie fest? Hundesteuer zahlt, wer im Gemeindegebiet einen Hund hält, und die Gemeinde legt Höhe und Regeln selbst per Satzung fest. In den 41 hier geprüften Städten kostet der erste Hund 2026 zwischen 84 Euro (Augsburg) und 180 Euro (Wiesbaden) im Jahr. Für 2027 ist eine Erhöhung bisher in Nürnberg (144 statt 132 Euro) und München (144 statt 100 Euro) belegt, Hamburg plant 120 statt 90 Euro. Wo wir keine Änderung fanden, steht: Stand 2026, für 2027 keine Änderung bekannt (Stand Oktober 2026).

Der letzte Satz im Kasten ist uns wichtig: Wir erfinden und schätzen keine Zahlen für 2027. Was beschlossen oder amtlich angekündigt ist, nennen wir mit Quelle. Was wir nicht finden konnten, heißt "nicht belegt". Das ist ein Nicht-Fund und kein Beweis, dass sich nichts ändert: Haushaltsberatungen laufen oft bis in den Dezember, und wir haben nicht jedes Ratsinformationssystem durchsucht.

Wer zahlt Hundesteuer und wer legt sie fest?

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Statistische Bundesamt beschreibt es so: Jede Gemeinde bestimmt Höhe und Aufbau selbst. Die Grundlage liegt im Grundgesetz (Art. 105 Abs. 2a), das den Ländern die Gesetzgebung über örtliche Aufwandsteuern überlässt; die Gemeinden setzen sie dann auf Basis des Kommunalabgabengesetzes ihres Landes per Satzung um. Berlin, Hamburg und Bremen sind als Stadtstaaten Sonderfälle und regeln sie über ein eigenes Hundesteuergesetz.

Das kommt zusammen. Laut Statistischem Bundesamt nahmen die Gemeinden 2024 rund 430 Millionen Euro mit der Hundesteuer ein, 2023 waren es 421 Millionen. Eine bundesweit einheitliche Spanne für den ersten Hund haben wir nicht belegt gefunden. In Nordrhein-Westfalen zeigt der Bund der Steuerzahler für 2026, wie weit es auseinanderliegen kann: von 24,60 Euro in Verl bis 180 Euro in Hagen, und alle 396 Kommunen erheben die Steuer.

Gibt es Bundesländer ohne Hundesteuer? Ein Land, das sie landesweit abgeschafft hätte, haben wir nicht gefunden. Es bleibt Sache der Gemeinde. Einzelne Orte verzichten: Siedenbrünzow in Mecklenburg-Vorpommern hat sie abgeschafft, weil ihr der Verwaltungsaufwand zu hoch war. Laut kommunal.de (2020) dürfen Baden-Württemberg und das Saarland die Steuer nicht komplett abschaffen; einen Primärbeleg im Gesetzestext haben wir dafür nicht geprüft. Eine vollständige Liste steuerfreier Gemeinden gibt es unseres Wissens nicht.

Hundesteuer 2027: Wo es schon teurer wird

Drei der 41 Städte haben für 2027 etwas auf dem Tisch. Bei den beiden ersten ist die Quelle die Stadt selbst.

Hundesteuer 2027: Wo es schon teurer wird3 Einträge
Stadt 2026 2027 Stand und Quelle
Nürnberg 132 € erster Hund 144 € erster Hund, 168 € jeder weitere Hund im Haushalt; mehr Assistenzhunde befreit Stadtrat beschlossen, Stadtseite und Pressemitteilung vom 17.06.2026
München 100 € je Hund, Kampfhund 800 € 144 € je Hund, Kampfhund 1.200 €, Fälligkeit zum 1. April Satzungstext der Stadt mit Änderung vom 12.08.2026; Vorlage Finanzausschuss 28.07.2026
Hamburg 90 € je Hund, gefährlicher Hund 600 € 120 € geplant, dazu drei Jahre Befreiung für ungefährliche Tierheimhunde Senatsentwurf, Pressemitteilung der Finanzbehörde 02.01.2026; Beschluss der Bürgerschaft zur Erhöhung nicht belegt

Bei Hamburg bitten wir um Vorsicht. Die Finanzbehörde nennt die Erhöhung auf 120 Euro zum 1. Januar 2027 als geplant. Das im Juni 2026 verkündete Hundesteuergesetz (Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 21) nennt in der von uns gelesenen Fassung noch 90 Euro, und die Serviceseite der Stadt (aktualisiert am 28.10.2026) ebenfalls. Ob die Bürgerschaft die Erhöhung beschlossen hat, konnten wir nicht belegen. Bei München steht in unserer Quelle "ab 2027" ohne ausdrückliches Inkrafttretensdatum der Änderung.

Auch kleinere Orte ziehen an. Laut Lokalpresse sollen Füssen (110 statt 90 Euro), Wesseling (120 statt 78 Euro) und Selb (50 statt 40 Euro) 2027 erhöhen; diese Fälle haben wir nicht an der Satzung geprüft. Eine Erhöhung zum 1. Januar 2026 gab es dagegen schon in Stuttgart (108 auf 144 Euro), Köln (156 auf 174 Euro), Heidelberg (108 auf 144 Euro) und Leipzig (96 und 192 auf einheitlich 150 Euro). Wer in einer dieser Städte lebt, sieht 2027 also voraussichtlich keine neue Zahl, aber die höhere von 2026.

Wie findest du heraus, ob deine Gemeinde 2027 erhöht? Suche nach "Hundesteuersatzung" plus Ortsnamen, dann findest du die Satzung im Ortsrecht der Gemeinde. Ob eine Änderung ansteht, steht in den Haushaltsberatungen und Ratsvorlagen, die die meisten Gemeinden öffentlich bereitstellen.

Hundesteuer 2027 im Städtevergleich: 41 Städte

Alle Beträge sind Euro pro Jahr und stehen so in der Satzung oder auf der Stadtseite, die in der letzten Spalte verlinkt ist. Städte mit Link haben einen eigenen Souldog-Stadtführer. Die Spalte "2027" zeigt belegte Änderungen; "keine bekannt" heißt: Stand 2026, für 2027 keine Änderung bekannt (Stand Oktober 2026). Ein Stern markiert Werte, die wir nur indirekt lesen konnten (siehe Methodik unten).

Hundesteuer 2027 im Städtevergleich: 41 Städte41 Einträge
Stadt Ersthund pro Jahr Zweithund (je Hund) Listenhund 2027 Quelle und Stand
Aachen 120 € 144 € 720 € keine bekannt Satzung, in Kraft 01.01.2024
Augsburg 84 € 120 € 840 € keine bekannt Satzung, geändert 02.06.2022
Berlin 120 € 180 € kein Sondersatz keine bekannt Senatsseite, abgerufen 30.10.2026
Bielefeld 144 € 156 € kein Sondersatz keine bekannt Satzung, gültig ab 01.01.2024
Bochum 168 € 192 € kein Sondersatz keine bekannt Satzung, geändert 22.10.2024
Bonn* 162 € 210 € 840 € (zwei Hunde: je 1.140) keine bekannt Stadtseite, nur indirekt gelesen
Braunschweig 120 € 204 € 600 € (weiterer: 756) keine bekannt Satzung, Fassung 29.09.2020
Bremen 150 € 150 € nicht belegt keine bekannt Serviceseite, abgerufen 30.10.2026
Dortmund 156 € 204 € 468 € (312 nach Verhaltensprüfung) keine bekannt Satzung, rückwirkend ab 01.01.2023
Dresden 108 € 144 € kein Sondersatz keine bekannt Stadtseite, Stand 12.12.2025
Duisburg 132 € 168 € kein Sondersatz keine bekannt Satzung, Fassung 01.10.2025
Düsseldorf 96 € 150 € 600 € (bei einem Hund) keine bekannt Stadtseite, ohne Datum, abgerufen 30.10.2026
Essen 156 € 216 € 852 € keine bekannt Stadtseite, ohne Datum, abgerufen 30.10.2026
Frankfurt am Main* 102 € 102 € 900 € (225 mit Begleithundeprüfung) keine bekannt Stadtseite, nur als Suchtreffer-Auszug gelesen
Freiburg im Breisgau 120 € 240 € kein Sondersatz keine bekannt Stadtseite; Satzung, Fassung 09.05.2023
Göttingen 132 € 240 € 744 € (nur Hunde, die ab 01.07.2025 neu gemeldet wurden) keine bekannt Stadtseite, Satzung in Kraft 01.07.2025
Halle (Saale) 120 € 180 € 720 € keine bekannt Satzung, in Kraft 01.01.2026
Hamburg 90 € 90 € (kein Staffelsatz belegt) 600 € 120 € geplant (Senatsentwurf), Beschluss nicht belegt Serviceseite, aktualisiert 28.10.2026
Hannover 150 € 276 € 720 € keine bekannt Stadtseite; Satzung, Änderung 30.11.2023
Heidelberg 144 € 288 € 600 € keine bekannt Pressemitteilung, Beschluss 08.10.2025, ab 01.01.2026
Karlsruhe 144 € 144 € kein Sondersatz keine bekannt Satzung, Stand 01.01.2026
Kassel 90 € 120 € kein Sondersatz keine bekannt Satzung, Fassung 2007
Kiel 150 € 225 € kein Sondersatz keine bekannt Satzung, in Kraft 01.01.2025
Köln 174 € 174 € kein Sondersatz keine bekannt Satzung, gilt ab 01.01.2026
Konstanz 120 € 240 € 900 € (jeder weitere: 1.500) keine bekannt Satzung, in Kraft 01.01.2022
Leipzig 150 € (mit Mikrochip 120 bis einschließlich 2029) 150 € kein Sondersatz keine bekannt Satzung, in Kraft 01.01.2026
Magdeburg 114 € 114 € kein Sondersatz keine bekannt Satzung, gültig seit August 2024
Mannheim 144 € 288 € 744 € keine bekannt Satzung, in Kraft 01.01.2026
Mönchengladbach 138 € 165,60 € (bei zwei Hunden) 720 € (zwei Hunde: je 960) keine bekannt Serviceseite, ohne Datum, abgerufen 30.10.2026
München 100 € 100 € (gleicher Satz) 800 € 144 € je Hund, Listenhund 1.200 € (laut Satzungsseite) Satzung, Stand 2026; Änderung vom 12.08.2026
Münster 120 € 132 € (bei zwei Hunden) 750 € keine bekannt Satzung, Fassung 12.12.2025
Nürnberg 132 € nicht belegt (ab 2027: 168) 264 € oder 1.056 € 144 € erster Hund, 168 € jeder weitere (Stadtrat beschlossen) Stadtseite, abgerufen 30.10.2026
Oldenburg (Oldb) 108 € 132 € nicht belegt keine bekannt Lesefassung der Satzung, Stand 19.12.2011
Osnabrück 120 € 162 € 720 € keine bekannt Satzung, ab 01.01.2025
Potsdam 108 € 144 € 648 € keine bekannt Satzung, Lesefassung 2020
Rostock 108 € 144 € 1.000 € keine bekannt Satzung, Änderung 23.05.2024
Stuttgart 144 € 288 € 816 € keine bekannt Satzung, in Kraft 01.01.2026
Trier 120 € 168 € nicht belegt keine bekannt Satzung, Fassung 07.11.2018
Wiesbaden 180 € 180 € kein Sondersatz keine bekannt Satzung, in Kraft 01.01.2023
Würzburg 100 € 100 € 400 € keine bekannt Satzung, geändert 08.10.2021
Wuppertal 160 € (nur bei einem Hund) 288 € (je Hund bei zwei oder mehr) 1.000 € keine bekannt Satzung, gültig ab 01.01.2023

"Kein Sondersatz" heißt: Die gelesene Satzung nennt keinen eigenen, höheren Satz für Listenhunde. Das schließt andere Regeln nicht aus, etwa eine Haltungserlaubnis über das Ordnungsamt. "Nicht belegt" heißt, dass wir den Wert in den abrufbaren Quellen nicht gefunden haben.

Zweithund und Listenhund: Warum die Staffel so unterschiedlich ist

Die Tabelle zeigt drei Modelle. Viele Städte verlangen für jeden weiteren Hund mehr, teils deutlich: In Stuttgart, Mannheim, Heidelberg, Hannover, Konstanz und Freiburg liegt der Satz ab dem zweiten Hund bei 240 bis 288 Euro. Andere erheben für jeden Hund denselben Betrag, zum Beispiel Köln (174 Euro), Wiesbaden (180 Euro), Leipzig (150 Euro), Karlsruhe (144 Euro) und München (100 Euro). Münchens Sitzungsvorlage hält ausdrücklich fest, dass die Stadt Zweithunde nicht höher besteuert.

In Wuppertal gilt der Satz von 160 Euro nur, wenn du genau einen Hund hältst; bei zwei Hunden zahlst du für jeden 288 Euro. Auch Münster und Mönchengladbach staffeln noch einmal ab drei Hunden.

Bei Listenhunden schwanken die Beträge am stärksten. Wo ein eigener Satz in der Satzung steht, reicht er in unserer Auswahl von 400 Euro (Würzburg) über rund 600 bis 900 Euro in vielen Städten bis zu 1.000 Euro (Rostock, Wuppertal); Nürnberg nennt je nach Paragraf 264 oder 1.056 Euro. München will den Satz 2027 auf 1.200 Euro anheben. Mehrere Städte nennen gar keinen Sondersatz, darunter Berlin, Köln und Karlsruhe.

Ob dein Hund als "Listenhund" gilt, bestimmt nicht die Steuerstelle, sondern das jeweilige Landesrecht oder eine Verordnung der Gemeinde. Manche Städte senken den Satz nach bestandener Prüfung: Dortmund auf 312 statt 468 Euro nach einer Verhaltensprüfung, Frankfurt auf 225 statt 900 Euro mit Begleithundeprüfung (Frankfurt nur indirekt belegt). Nach Größe oder Gewicht staffelt der Normalsatz nicht; Bremen schreibt das auf der Serviceseite sogar ausdrücklich.

Hund anmelden: Fristen, Welpen und Hunderegister

Die Anmeldung ist Pflicht, und die Frist legt die Satzung fest. Die gelesenen Satzungen liegen zwischen einer Woche und einem Monat nach Aufnahme des Hundes:

  • Eine Woche: Hannover, Osnabrück.
  • Zwei Wochen: Aachen, Bielefeld, Bochum, Braunschweig, Bremen, Dortmund, Dresden, Essen, Leipzig, München, Potsdam, Wiesbaden, Wuppertal und weitere.
  • Vier Wochen: Köln, Mönchengladbach.
  • Ein Monat: Augsburg, Berlin, Duisburg, Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Münster, Nürnberg, Stuttgart, Würzburg.

Eine bundesweit "typische" Frist von 14 Tagen lässt sich daraus also nicht ableiten; sieh in deiner Satzung nach. Bei Welpen beginnt die Steuerpflicht meist mit dem vollendeten dritten Lebensmonat, in München, Augsburg, Würzburg und Nürnberg erst nach dem vierten Lebensmonat. Berlin und Hamburg verbinden die steuerliche Anmeldung mit dem Hunderegister: Wer dort registriert, gilt zugleich als angemeldet. In Niedersachsen (zum Beispiel Göttingen und Hannover) kommt zur Steuer die Registrierung im Hunderegister des Landes hinzu.

Angemeldet wird bei der Stadtkasse oder dem Steueramt; manche Städte bieten es online an, Berlin und Bremen etwa über ELSTER. Verlangt wird in der Regel die Rasse, mancherorts auch die Chipnummer; Göttingen fragt zusätzlich nach Impfpass, Versicherungsnachweis und Sachkundenachweis.

Abmelden, Umzug und die Steuermarke

Beim Abmelden gelten ähnliche Fristen wie bei der Anmeldung, meist ein bis vier Wochen. Die Steuerpflicht endet je nach Satzung mit dem Tag oder dem Ablauf des Monats, in dem du den Hund nicht mehr hältst. Zieht ihr in eine andere Stadt, endet die Pflicht am alten Wohnort mit dem Wegzug, und am neuen Wohnort musst du den Hund innerhalb der dortigen Frist anmelden. Das Abmelden lohnt sich: In Kiel endet die Steuerpflicht bei verspäteter Abmeldung ohne Nachweis erst mit Ablauf des Vormonats nach Eingang. Eine allgemeine Regel gegen doppelte Zahlung bei Haltung in mehreren Gemeinden haben wir nur in einer Beispielsatzung aus Baden-Württemberg belegt (Dettingen: Die Gemeinde der Hauptwohnung ist steuerberechtigt).

Die klassische Steuermarke wird an vielen Orten abgeschafft. Berlin gibt seit 2024 keine mehr aus, Magdeburg verlangt seit Juli 2024 keine Marke, Bielefeld verlangt statt der Marke einen Nachweis über die Anmeldung, Essen nutzt seit Januar 2026 einen QR-Code im Bescheid, und Leipzig lässt die alten Registriermarken zum 31.12.2026 auslaufen. Daneben gibt es Städte wie Aachen, Braunschweig, Köln oder Stuttgart, in denen die Marke weiter außerhalb der Wohnung sichtbar getragen werden muss.

Befreiung und Ermäßigung: Tierheimhund, Assistenzhund, Rettungshund

Befreiungen und Ermäßigungen gibt es fast nie automatisch, sondern nur auf Antrag und oft mit Frist. Die häufigsten Gruppen laut den gelesenen Satzungen:

  • Blindenführ- und Assistenzhunde sowie Hunde für hilflose Personen: befreit, meist mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen B, BL, aG, H).
  • Geprüfte Rettungshunde anerkannter Organisationen: in vielen Städten befreit, etwa in Aachen, Köln, Konstanz, Mannheim und Wiesbaden.
  • Sozialleistungen: Berlin befreit bei Bürgergeld und Grundsicherung. Bielefeld und Wuppertal ermäßigen auf ein Viertel, Magdeburg und Münster auf die Hälfte, Köln und Mannheim auf 60 Euro, jeweils meist nur für einen Hund.
  • Hundeführerschein: München, Nürnberg und Mannheim befreien nach bestandener Prüfung, in München etwa für das Folgejahr und einmal pro Haushalt, in Mannheim für zwei Folgejahre.

Tierheimhunde sind besonders unterschiedlich geregelt. Der Überblick zeigt, wie stark sich die Dauer der Befreiung unterscheidet:

Befreiung und Ermäßigung: Tierheimhund, Assistenzhund, Rettungshund11 Einträge
Stadt Befreiung für Hunde aus dem Tierheim
Berlin fünf Jahre
Kiel 48 Monate laut Satzung (die Stadtseite nennt noch 24 Monate)
Magdeburg drei Jahre
Essen 36 Monate
Aachen und Köln 24 Monate; ab acht Jahren bei Übernahme bis zum Lebensende
Duisburg 24 Monate (erstmals aufgenommener Hund aus dem städtischen Tierheim)
München nach einem Jahr Haltung auf Antrag zwei Jahre (für ab 1.1.2024 übernommene Hunde)
Bochum, Braunschweig, Düsseldorf, Mönchengladbach, Münster, Wuppertal 12 Monate
Freiburg und Mannheim unbefristet (Freiburg nach einem Jahr Haltedauer)
Leipzig sechs Monate
Hamburg drei Jahre geplant ab 2027 (Senatsentwurf)

Meist gilt die Befreiung nur für Hunde aus dem Tierheim der jeweiligen Stadt, nur beim ersten Hund und nicht für Listenhunde. Auslandshunde aus dem Tierschutz bekommen keine automatische Befreiung; eine Sonderregel haben wir nirgends belegt gefunden.

Bußgeld bei Nichtanmeldung: Was belegt ist

Wer seinen Hund nicht anmeldet und dadurch Steuer verkürzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Höhe regelt das Kommunalabgabengesetz des Landes, nicht die Stadt. Belegt haben wir diese Rahmen: In Bayern bis zu 5.000 Euro (Art. 16 BayKAG); in Köln, Potsdam, Rostock und Trier bis zu 5.000 Euro nach Satzung; in Göttingen, Halle, Osnabrück, Leipzig und Dresden bis zu 10.000 Euro nach Satzung. Das sind Obergrenzen, keine üblichen Beträge. Für viele andere Städte nennt die Satzung keine Zahl, und dann schreiben wir "nicht belegt". Aachen erhebt außerdem einen Zuschlag von 10 Prozent der Steuer bei verspäteter Anmeldung.

Kontrollen kommen vor. Essen hat im Sommer 2026 eine Kontrollaktion mit vier Wochen Nachmeldefrist gemacht. In Hamburg wird die Steuer aus der Anmeldung im Hunderegister automatisch erfasst.

Kann man Hundesteuer absetzen?

Für den privaten Familienhund in der Regel nicht. Die Hundesteuer ist weder Werbungskosten noch Sonderausgabe. Anders kann es aussehen, wenn du den Hund beruflich hältst, etwa zur Bewachung eines Betriebs; dann entscheiden Finanzamt oder Steuerberatung im Einzelfall.

Was bleibt für 2027?

Rechne mit dem Satz deiner Stadt aus der Tabelle und schau im Dezember in die Ratsbeschlüsse. Auch Anmeldung, Abmeldung und Umzugsfristen solltest du im Blick behalten. Die Steuer ist nur ein Teil dessen, was ein Hund im Jahr kostet, aber sie ist der Teil, über den du am wenigsten verhandeln kannst.

Souldog zeigt dir hundefreundliche Orte, vom Café bis zur Hundewiese. Wie sich die Regeln für Leine, Bus und Bahn von Stadt zu Stadt unterscheiden, steht im Städtevergleich Hunderegeln 2026. Und wenn du wissen willst, was dich vor Ort erwartet, findest du im Verzeichnis der hundefreundlichen Orte Ausflugsziele, die auch ohne Steuerbescheid gute Laune machen.

Häufige Fragen

Wer muss Hundesteuer zahlen?
Zahlen muss, wer in der Gemeinde einen Hund hält, die ihn besteuert. Gezahlt wird an die Wohnsitzgemeinde. Befreit sind nur die Gruppen, die die jeweilige Satzung nennt, etwa Halter von Assistenzhunden, und die meisten Befreiungen setzen einen Antrag voraus.
Wie hoch ist die Hundesteuer 2027?
Das hängt von der Gemeinde ab. In den 41 geprüften Städten liegt der Satz für den ersten Hund 2026 zwischen 84 und 180 Euro. Für 2027 sind Erhöhungen in Nürnberg (144 Euro) und München (144 Euro) belegt, Hamburg plant 120 Euro. Überall sonst gilt in unserer Tabelle: Stand 2026, für 2027 keine Änderung bekannt (Stand Oktober 2026).
Wer legt die Hundesteuer fest?
Die Gemeinde, per Satzung. Das Land gibt über sein Kommunalabgabengesetz den Rahmen vor. In Berlin und Hamburg regelt ein Landesgesetz die Steuer.
Ist die Hundesteuer bundesweit gleich?
Nein. Sie unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen 2026 zwischen 24,60 Euro und 180 Euro für den ersten Hund.
Gibt es Hundesteuer auch auf dem Land?
Ja, grundsätzlich entscheidet jede Gemeinde. Die Spanne reicht in Nordrhein-Westfalen 2026 bis hinunter zu 24,60 Euro (Verl), und einzelne Gemeinden wie Siedenbrünzow haben sie ganz abgeschafft.
Ab welchem Alter muss man Hundesteuer zahlen?
Das regelt die Satzung. Üblich ist der Beginn nach dem dritten Lebensmonat; München, Augsburg, Nürnberg und Würzburg setzen ihn später an (nach dem vierten Lebensmonat).
Muss man für kleine Hunde Steuern zahlen?
Ja. Der Normalsatz hängt in den gelesenen Satzungen nicht von Größe oder Gewicht ab. Für Listenhunde gelten erhöhte Sätze, die an Rasse oder Verhalten anknüpfen.
Warum ist der zweite Hund teurer?
Weil die Satzung der Stadt es so festlegt. Viele Städte staffeln, andere nicht: München besteuert Zweithunde laut Sitzungsvorlage nicht höher, in Stuttgart zahlst du ab dem zweiten Hund das Doppelte.
Was passiert, wenn ich meinen Hund nicht anmelde?
Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn dadurch Steuer verkürzt wird. Belegt sind Bußgeldrahmen von bis zu 5.000 Euro (zum Beispiel Bayern, Köln) und bis zu 10.000 Euro (zum Beispiel Göttingen, Leipzig). Dazu kommt die nachgeforderte Steuer.
Muss ich bei einem Umzug die Hundesteuer neu zahlen?
Du musst den Hund am neuen Wohnort innerhalb der dortigen Frist anmelden und am alten Ort abmelden. Die Steuerpflicht am alten Ort endet mit dem Wegzug, je nach Satzung zum Tag oder zum Monatsende.
Sind Tierheimhunde von der Hundesteuer befreit?
In vielen Städten für eine begrenzte Zeit und auf Antrag, zum Beispiel fünf Jahre in Berlin, 24 Monate in Köln und Aachen. In manchen Städten, etwa Bielefeld, Dortmund und Dresden, fanden wir in der Satzung keine allgemeine Tierheim-Befreiung.
Kann ich die Hundesteuer von der Steuer absetzen?
Für private Halter in der Regel nicht. Bei beruflicher Haltung kann es anders sein; frag dann Finanzamt oder Steuerberatung.

Methodik und Lücken

Die Werte stammen aus Satzungen und offiziellen Stadtseiten, abgerufen am 30.10.2026. Zwei Einträge konnten wir nur indirekt lesen, weil die Seiten den Abruf blockierten: Bonn und Frankfurt (mit Stern markiert). Prüfe sie vor einer Entscheidung auf der Stadtseite. Bei Oldenburg (Lesefassung von 2011), Trier (Fassung von 2018), Potsdam (2020), Würzburg (2021) und Kassel (2007) war keine neuere Fassung abrufbar; die Beträge decken sich mit den Stadtseiten, sofern diese lesbar waren. Dresdens Satzung im Netz stammt von 2006, die Stadtseite (Stand 12.12.2025) bestätigt die Sätze. Nürnbergs Satzungstext war nicht abrufbar; wir nutzen die Stadtseite. Rechner und Ratgeber Dritter haben wir nicht als Quelle verwendet, weil sie teils veraltete Werte nennen.

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