37 namentlich bekannte Parks, Wälder und Grünflächen in Chemnitz und dem direkten Umland für den Spaziergang mit Hund. Dazu 1 weitere ohne eigenen Namen, die nur auf der Karte in der App zu sehen sind.
In öffentlichen Grünanlagen gilt meist eine Leinenpflicht aus der kommunalen Grünanlagensatzung. Für den Wald gilt zwar ein allgemeines Betretungsrecht (§ 14 Bundeswaldgesetz), die Landeswaldgesetze und Jagdgesetze schreiben dort aber überwiegend vor, Hunde anzuleinen.
In der Brut- und Setzzeit von etwa 1. März bis 15. Juli verschärfen mehrere Bundesländer diese Pflicht zusätzlich. Wer sichergehen will, hält sich an die Beschilderung am Eingang der Anlage — sie geht jeder allgemeinen Regel vor.
Diese Liste ist bewusst gefiltert: Friedhöfe, Freibäder, Klinikparks und Kita-Außengelände sind aussortiert, auch wenn sie in den Kartendaten als Parkfläche geführt werden. Dort sind Hunde in aller Regel nicht erlaubt.
Alle 38 Parks & Wälder in Chemnitz auf der Karte — mit Route, Öffnungszeiten und Hinweisen aus der Community.
In Chemnitz und dem direkten Umland sind 37 namentlich bekannte Parks, Wälder und Grünflächen erfasst, darunter Park am Bahnviadukt, Park der Opfer des Faschismus, Stadthallenpark, Rosenplatz, 3-Raum Park. In den meisten davon gilt Leinenpflicht.
In öffentlichen Grünanlagen gilt meist eine Leinenpflicht aus der kommunalen Grünanlagensatzung, im Wald schreiben die Landeswald- und Jagdgesetze das Anleinen überwiegend ebenfalls vor. Wer den Hund frei laufen lassen möchte, ist auf einer ausgewiesenen Hundewiese richtig.
Als Brut- und Setzzeit gilt etwa der Zeitraum vom 1. März bis 15. Juli, in dem Vögel brüten und Wildtiere ihre Jungen bekommen. Mehrere Bundesländer verschärfen in dieser Zeit die Anleinpflicht in Wald und Feld. Auf Wegen zu bleiben und den Hund kurz zu führen, ist in diesen Monaten auch dort sinnvoll, wo es nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist.
Stand: August 2026. Ortsdaten auf Basis von © OpenStreetMap-Mitwirkenden (ODbL), kuratiert und ergänzt durch Souldog. Angaben zur Rechtslage sind eine allgemeine Einordnung und ersetzen keine Rechtsberatung; die Beschilderung vor Ort und die kommunale Satzung gehen vor. Ob ein Ort Hunde hereinlässt, kann sich ändern — im Zweifel vorher kurz nachfragen.